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Prüfung von

 

Flüssiggasanlagen in gewerblichen

Fahrzeugen und Flüssiggasgeräte

 

nach BGV D34 / DGUV 79 der Berufsgenossenschaft

 

 

 

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Warum ?

Gewerblich genutzten Flüssiggasanlagen: (gilt auch für Vereine)

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Unabhängig ob Fahrzeug oder einzelnes Gerät muss laut Berufsgenossenschaft regelmäßig eine Überprüfung stattfinden. Auch Flüssiggasgeräte in Ihrer Firma oder Verein müssen regelmäßig überprüft werden, wie z.B. der Gasgrill für die nächste Betriebsfeier.

 

Zwischen den Prüfungen Ihrer Geräte sollte nicht mehr als zwei Jahre liegen. Arbeiten oder Reparaturen an der Anlage oder am Leitungssystem macht immer eine erneute Prüfung erforderlich.

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Allgemeine Informationen:

Die Prüfung erfolgt nach:

-      BGV D34

-      DGUV 79

Der Austausch nach Ablauf der Verwendungsfrist - zum Zeitpunkt der Prüfung max. 8 Jahre - von z.B. Reglern (Druckregelgeräten mit ÜDS) und mit einem Betriebsdruck für gewerbliche Anlagen von 50 mbar, sowie Schlauchleitungen im Niederdruckbereich sind in der Regel sofort vor Ort möglich. Andere Ersatzteile für die Anlage (keine Endgeräte) sind in der Regel kurzfristig bestellbar.

-      Den Anforderungen nachkommen: Die Prüfung der Anlage ist nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften verpflichtend durchzuführen und zu dokumentieren.

-      Ärger vermeiden: Viele Betreiber von Festen und Ämter verlangen einen gültigen Prüfnachweis.

-      Ortsabhängige Besonderheiten: Viele Marktmeister verlangen für gewerbliche Anlagen einen Prüfnachweis.

-      Sicherheit produzieren: Überprüfen Sie die Anlage zur Sicherheit von Ihnen, Ihrer Familie und Ihren Angestellten

-      Stress vermeiden: Lassen Sie Ihre nächste Gasprüfung vor dem TÜV Termin erledigen. Eine fehlende Prüfung kann keine erfolgreiche Hauptuntersuchung bedeuten.

 

Wie ?

Mobile Gasprüfung: Lassen sie die Gasprüfung bequem bei Ihnen vor Ort durchführen!

Rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail:

0173 64 15 919

info@gas-abnahme-service.de

 

Preise

Wir prüfen Ihre Flüssiggasanlage von 60,- € zzgl. Anfahrtskosten

Die Anfahrtskosten belaufen sich auf 0,75 Cent je Kilometer An- und Abfahrt.

 

Akzeptierte Bezahlungsarten

Sie können die Gasprüfung und ggf. anfallende Ersatzteile bar (Euro) oder mit EC-Karte vor Ort bezahlen. Gegen einen Aufpreis ist auch eine Bezahlung mit VISA und MasterCard möglich. Zahlung per Rechnung ist vorab anzufragen.

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Service

Für weitere Wünsche oder Reparaturen am Fahrzeug arbeite ich mit einer KFZ Meisterwerkstatt zusammen. Alle anfallenden Arbeiten im Bereich KFZ können durchgeführt werden. TÜV (HU und AU) Abnahmen sind an Donnerstagen und Freitagen durch die DEKRA oder den TÜV Rheinland möglich.

Scharnagl KFZ Technik

 

Impressum und Haftungsausschluss:

Impressum:

Gas-Abnahme-Service (GAS)

David Herresbach

Am Herrenhaus 20

40822 Mettmann

Telefon: 0173 64 15 919

 

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